Der Kampf gegen Doping
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Der Kampf gegen Doping
Beschäftigt man sich näher mit diesem sehr komplexen Thema, so muss man feststellen, dass aufgrund der schwierigen medizinischen und juristischen Berührungspunkte ohne die Einbeziehung (mindestens) der Berufsgruppen Mediziner und Juristen sachgemäße Aussagen nicht möglich sind. Ganz falsch wäre es, als Tischtennisverband zu sagen, wir haben ohnehin nichts mit Doping zu tun, weil unsere Sportart dopingfrei ist.
Unsere Sportart ist zwar sehr komplex (beispielsweise im Gegensatz zu reinen Ausdauersportarten) und deshalb Doping im Ergebnis wohl schwerer durchzuführen als in anderen Sportarten. Und zumindest in Deutschland gibt es noch keinen rechtskräftig Verurteilten aufgrund eines positiven Dopingtests (Anmerkung: der Fall eines deutschen Nationalspielers ist sicherlich jedem Trainer bekannt: Im Urin waren Spuren des verbotenen Mittels „Clenbuterol“ gefunden worden. Die Sache endete mit einem Freispruch, da aufgrund vielerlei Nachweise zweifelsfrei festgestellt werden konnte, dass Clenbuterol durch verseuchte Lebensmittel in China aufgenommen wurde).
Umso mehr müssen wir uns um die Prävention kümmern und bereits unsere Jugendlichen aufklären, dass nur der dopingfreie Sport fair, gesund und einzig anerkennenswert ist. Weiterhin gilt es, alle Regeln der World Anti-Doping Agency (WADA) und der Nationalen Anti-Doping –Agentur (NADA) sowie der Anti-Doping-Ordnung (ADO) des DTTB einzuhalten. Zunächst berührt dies die moralische Komponente: Nur dopingfreier Sport ist regelgerechter Sport. Der Kampf gegen Doping sollte auch noch mehr Raum in der Traineraus- und Fortbildung erhalten.
Zum anderen verlangen die Anti-Doping-Agenturen, der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) und die verschiedenen Ministerien, nicht zuletzt um weiterhin als Verband förderungswürdig zu bleiben, eine strikte Umsetzung der Anti-Doping Regeln. Dem trägt der DTTB u.a. durch nachfolgend aufgelistete Maßnahmen Rechnung (ohne vollständig zu sein):
• einzelvertragliche Bindung aller Kaderathleten sowie Trainer, Mediziner und sonstiges Betreuungspersonal an die aktuellen Regularien.
• Unterzeichnung von Ehren- und Verpflichtungserklärungen mit Vertragsstrafen für alle ehren- und hauptamtlichen Mitarbeiter des DTTB, die auch nur ansatzweise mit dem Leistungssport in Berührung kommen.
• jährliche Auswertung und Überprüfung der getroffenen Maßnahmen.
• unangekündigte Trainingskontrollen sowie Wettkampfkontrollen durch die NADA.
• Einrichtung eines unabhängigen Schiedsgerichts (Deutsches Sportschiedsgericht in Köln) zur Aburteilung von Verstößen gegen die Anti-Dopingregeln.
• Einhaltung der komplizierten Meldepflichten für die Athleten.
Der DTTB hat als einer der ersten Sportverbände in Deutschland die genannten Regeln umfassend und vollständig, verbunden mit erheblichem Zeit- und Personalaufwand, umgesetzt und von den verschiedensten Stellen die Bestätigung erhalten, dass wir alle Regeln korrekt anwenden. Außerdem drängt der DTTB, nicht zuletzt aufgrund der Erfahrungen im „Clenbuterol-Verfahren“ auf die Veränderung und Verbesserung der Regeln. Es ist – leider – immer noch so, dass einige Regeln (und hierbei gilt es zu betonen, dass diese Regeln auch zum Schutze des Athleten bestehen) nicht zweifelsfrei erklärbar und darüber hinaus für den Athleten schwer nachvollziehbar und umsetzbar sind. Verbesserungswürdig erscheint beispielsweise die Ausgestaltung des Messverfahrens, welches international bei Auswertung der Testergebnisse in den verschiedensten Laboren leider nicht einheitlich nach den gleichen Maßstäben geschieht. Die Stärkung der Verfahrensrechte der Athleten ist ein anderes Thema, welches die Anti- Doping-Agenturen nunmehr auch erkannt haben. Es würde den Rahmen dieser kleinen Abhandlung sprengen, auf Einzelfälle und konkrete Regelungen einzugehen. Da sich in der Vergangenheit eine Vielzahl von Regelungen als ungenügend herausgestellt haben, hat der DTTB ( auf Nachfrage der NADA) für die kommende Revision des WADA-Codes im Jahr 2015 bereits umfassende Vorschläge gemacht, die hoffentlich im Sinne eines sauberen Sports und unter Wahrung der Rechte der Athleten und Verbände umgesetzt werden.
Rechtsanwalt Thomas Weikert
Präsident Deutscher Tischtennis Bund