Körper- und Gesundheitsverletzungen beim Sport
Sportler sind im Rahmen der Sportausübung im Verhältnis zueinander zur
allgemeinen Rücksichtnahme verpflichtet, denn nach dem Sinn und Zweck einer jeden Sportart sind Gefährdungen und Verletzungen des anderen -grundsätzlich- weder erwünscht noch erlaubt. Dies gilt unabhängig davon, ob die sportliche Betätigung während eines Wettkampfes, während des Trainings oder aber hobbymäßig erfolgt.
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Haftung von Sportlern bei Sportunfällen
Bei den verschiedenen Sportarten liegen unterschiedliche Gefahrenmomente vor, die durch Regelwerke der Sportverbände konkretisiert werden.
Bei Individualsportarten (z.B. Skilaufen) setzen diese Regeln das Gebot um, aufeinander Rücksicht zu nehmen.
So gelten für Skifahrer die "FIS-Regeln", welche einen umfangreichen Pflichtenkatalog (ähnlich der Straßenverkehrsordnung) aufstellen. Kommt es zu Unfällen, ist anhand dieses Katalogs zu prüfen, welcher der Beteiligten Pflichten verletzt und demgemäß sowohl Sachschaden als auch Schmerzensgeld zu leisten hat.