Private Nutzung von dienstlichen E-Mail-Adressen

Jeder, der einen  dienstlichen E-Mail-Account nutzt oder zur Verfügung stellt, kennt das Problem: Inwieweit darf die dienstliche E-Mail-Adresse auch für private Zwecke genutzt werden?

Grundsätzlich sind die dienstlichen Email-Adressen dienstlichen Zwecken vorbehalten. Der Arbeitgeber kann jedoch die private Nutzung erlauben. Dies kann zum einen ausdrücklich, zum anderen kann dies auch durch Duldung erfolgen. Bei dem zweiten Fall kennt der Arbeitgeber die private Nutzung und nimmt sie hin.

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