Kindergartenbeiträge
Hinweis auf neue Rechtsprechung des BGH zum Kindesunterhalt, speziell Kindergartenbeiträge:
Der BGH geht entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung davon aus, dass Kindergartenbeiträge so genannten Mehrbedarf darstellen.
Bisher ging die Rechtsprechung allerdings davon aus, dass der Beiträge für halbtägigen Kindergartenbesuch grundsätzlich keinen Mehrbedarf eines Kindes begründet.
Ehegattenunterhalt
Seit dem 01.01.2008 gilt für Ansprüche auf Ehegattenunterhalt das Unterhaltsrechtsänderungsgesetz (UÄndG).
Kindesunterhalt
Neueste Informationen zur Höhe des Kindesunterhaltes unter Berücksichtigung des Kindergeldabzuges:
Mit Wirkung ab dem 1.1.2010 soll durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz der Freibetrag für das sächliche Existenzminimum eines Kindes nach den Vorschriften des Einkommenssteuergesetzes von 1.932,00 € auf 2.184,00 € erhöht werden.